Extrapolice24 Handyversicherung

Extrapolice24 ist ein Teil der Einhaus-Gruppe und bietet neben seiner Handyversicherung auch Schutz für Smartwatch und Tablets. In Kooperation mit der AXA Versicherung kann man sein Smartphone bei Extrapolice24 versichern. Die Handyversicherung ist auch unter Extraschutz24 bekannt.

Wie in all unseren Handyversicherung Tests haben wir die Versicherung für ein Smartphone im Wert von 799€ ermittelt. Bei Extrapolice24 lässt sich der Wert des Smartphones nicht direkt angeben, hierfür muss das vorhandene Gerät einfach ausgewählt werden. Es werden zwei Zusatzbuchungen angeboten: zum einen lässt sich ein Diebstahlschutz dazu buchen und zum anderen ein 24 Stunden Expresstausch.

Konditionen & Voraussetzungen

Die Handyversicherung für ein Gerät in der Preisklasse von 799€ ist ab 6,95€ im Monat buchbar. Wer bei Diebstahl abgesichert sein möchte sollte für 1€ extra im Monat den Diebstahlschutz dazu buchen. Der 24 Stunden Expresstausch kostet noch einmal 2€ je Monat. Zahlt man die Rechnung nicht monatlich sondern wählt die jährliche Zahlung, so erhält man sofort einen Rabatt von 5 %. Bei Extrapolice24 können auch gewerblich genutzte Smartphones versichert werden und die Handyversicherung gilt weltweit.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der auf dem Versicherungsschein angegeben ist. Dies gilt jedoch nur wenn die Zahlung rechtzeitig eingegangen ist. Kommt die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart an, so gilt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Daher sollte man unbedingt die erste Zahlung fristgerecht einleiten. Am besten nimmt man gleich die 5% Rabatt mit und Zahlung den Beitrag jährlich.

Die Vertragsdauer beträgt 24 Monate. Diese 24 Monate entsprechend auch der Mindestlaufzeit und nach Ablauf der 24. Monate endet der Versicherungsschutz automatisch. Der Vertrag kann also nicht verlängert werden. Für die Zahlungen kann man das SEPA Lastschriftenmandat nutzen. Die Handyversicherung kann bis zu 45 Tage nach dem Kauf des Smartphones abgeschlossen werden.

Insgesamt gibt es vier Tarife:

  • Extraschutz
  • Extraschutz+
  • Extraschutz24
  • Extraschutz24+

Der Basistarif ist der Extraschutz, in dem Extraschutz+ Tarif ist der Diebstahlschutz mit enthalten und der Tarif Extraschutz24 enthält den 24h Expresstausch. Der Premiumtarif ist der Extraschutz24+, diese enthält sowahl den Diebstahlschutz als auch den 24h Expresstausch. Der günstigste Tarif ist für monatlich 4,95€ erhältlich und das Premiumpaket für ein Premium-Smartphone kann bis zu 9,95€ kosten.

Versicherungsschutz bei Extrapolice24

Das versicherte Smartphone ist gegen Bedienungsfehler, Flüssigkeits- und Bruchschäden sowie Bodenstürtze versichert. Außerdem sind Schäden die durch Blitzschlag oder Brand, Explosion und Implosion, Überspannung, Induktion oder Kurzschluss entstanden sind durch die Versicherung abgedeckt. Wird das versicherte Gerät durch Vorsatz durch Dritte beschädigt, kommt die Versicherung dafür auf, sofern die Verursacher nicht ermittelt oder haftbar gemacht werden können. Des Weiteren ist Sabotage und Vandalismus Teil der Police. Produktionsfehler, Konstruktionsfehler oder Materialfehler sind im Versicherungsschutz enthalten, jedoch nur für Apple Geräte und auch nur nach Ablauf der Garantiezeit und frühestens ab dem 13. Monat nach Kauf. Bis zu diesem Zeitpunkt lassen sich die Schäden über die Hersteller- oder Händlergarantie abwickeln.

Wurde der Diebstahlschutz mitgebucht, so fallen auch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Plünderung und Raub unter die versicherten Schäden. Fällt man einem Diebstahl zum Opfer, so muss das Smartphone sicher mitgeführt worden sein, damit die Versicherung für den Schaden aufkommt. Bei Einbruchdiebstahl muss das Smartphone in einem verschlossen Raum, nicht einsehbar gelagert worden sein. Bei Einbruchdiebstahl im Auto muss das Smartphone nicht sichtbar im Handschuhfach oder Kofferraum gewesen sein und in beiden Fällen muss der Diebstahl nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr verübt worden sein. Kommt das Smartphone durch verlieren, liegenlassen oder vergessen abhanden, besteht kein Versicherungsanspruch.

Das serienmäßig mitgelieferte Zubehör ist auch mitversichert. Kauft man extra Zubehör für das Smartphone ist dieses nicht Bestandteil der Versicherung. Die Handyversicherung kann bei einem Schaden am Zubehör diese durch ein kompatibles Zubehör ersetzen. Einen Anspruch auf Originalteile hat man nicht.

Hat man den 24 Stunden Expresstausch gebucht und meldet seinen schaden bis 14 Uhr, so erhält man innerhalb des nächsten Werktags sein Ersatzgerät.

Der Versicherungsschutz gilt nicht bei normaler Abnutzung oder für Schäden die durch den dauerhaften Betrieb entstehen. Hierzu zählen auch unerhebliche Mängel die den technischen Gebrauch nicht beeinträchtigen. Zu diesen Schönheitsfehlern zählen unter anderem Kratzer, Schrammen und Scheuerschäden. Außerdem besteht keinen Anspruch auf den Versicherungsschutz durch Beschädigungen die durch einen nicht fachgerechten Einbau oder durch unsachgemäße Reparaturarbeiten entstanden sind. Dies gilt auch bei einer nicht den Herstellerangaben entsprechenden Reinigung. Für Schäden an Verschleißteilen und Verbrauchsmaterial kommt die Handyversicherung von Extrapolice nicht auf.

Zudem besteht kein Schutz durch Softwarefehler, durch Schäden an der Software direkt oder an den Datenträgern. Daher sollte man regelmäßig Backups durchführen und Bilder und Dokumente vom Smartphone sichern. Am besten nutzt man hierfür eine Cloud, so hat immer und von überall Zugriff auf seine Dateien. Tritt ein Schaden durch Vorsatz oder Unterlassung ein, so ist dieser auch nicht Bestandteil der abgedeckten Versicherungsschäden.

Ist ein Hersteller oder Händler im Rahmen der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen bei einem Schaden haftbar, muss der Schaden über den Händler oder Hersteller abgewickelt werden. Erhält man ein Ersatzgerät, geht das Eigentum am Altgerät samt Zubehör auf die Versicherung über und muss dieser ausgehändigt werden. Der Versicherungsschutz geht anschließend auf das neue Gerät über.

Maßnahmen im Schadensfall

Bei jedem Schaden der auftritt muss man die Handyversicherung telefonisch darüber informieren. Alle notwenidgen Formulare werden einem dann zugeschickt. Ein Schadensformular gibt es leider nicht auf der Webseite. Erstattet wird maximal der Zeitwert des versicherten Smartphones. Die maximale Deckungssumme beträgt 2.000€. Liegt im zweifel der Schaden über dieser Deckungssumme wird dennoch maximal die Deckungssumme ausgezahlt. Anspruch auf Leihgerät besteht leider nicht.

Ist ein Schaden aufgetreten, muss dies der Handyversicherung unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach bekanntwerden mitgeteilt werden. Sind die Bedingungen für einen Geräteaustasch gegeben, kann man selbst entscheiden ob man eine Reparatur wünscht oder ein Ersatzgerät erhalten möchte. Diesen Service bieten nicht viele Handyversicherungen an. Die Versicherung ist übrigens begrenzt auf die Freistellung der Reparaturkosten. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass eine Reparatur unmöglich ist, kann ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden. Bei den Ersatzgeräten kann es sich auch um geprüfte und neuwertige Gebrauchtgeräte handeln. Hierfür hat Extrapolice ein Gerätepool, was eine schnelle Ersatzlieferung garantiert.

Bei Diebstahl muss das Smartphone nachweislich gesperrt werden. Die Versicherung darf auch einen Nachweis der Sperrung einfordern. Es ist generell ratsam seine SIM-Karte und das Smartphone, wenn möglich, bei einem Diebstahl sperren zu lassen. So kann sichergestellt werden, dass keine weiteren Kosten durch Abbuchungen vom Handyvertrag oder erhöhte Telefonkosten auf einen zukommen. Bei einem vorsätzlichen Schaden durch Dritte oder Vandalismus muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Diese muss anschließend an die Versicherung übergeben werden. Taucht das abhandengekommene Smartphone wieder auf, so ist dies der Versicherung umgehend mitzuteilen. Hat man bereits ein Ersatzgerät erhalten muss dieses an die Versicherung zurück geben werden. In so einem Fall sollte man am besten direkt telefonisch Kontakt mit Extrapolice24 aufnehmen.

Hat man den 24 Stunden Expresstausch nicht zusätzlich gebucht, so kann man dennoch einen sofortigen Austausch beantragen. Wird diesem Antrag zugestimmt, steigt die Selbstbeteilligung jedoch um 50% an. Wichtig ist, dass man keinen direkten Anspruch auf einen Austausch hat, sondern die Handyversicherung alleine über den Austausch des Gerätes entscheidet. Zwar kann man einen Austasch beantragen, aber das letzte Wort hat dennoch die Handyversicherung von Extrapolice24. Als Ersatzleistung hat man nur einen Anspruch auf Freistellung der Kosten durch die Versicherung. Mehrkosten die durch “Sonderwünsche” entstehen könnten muss man selbst tragen.

Ist das versicherte Smartphone zerstört oder Beschädigt gilt der versicherungsschutz nur dann, wenn das Smartphone Extrapolice24 oder einem von der Versicherung benannten Dienstleister zur Regulierung vorgelegt wurde. Dieser Punkt ist sehr wichtig, denn gibt man das Smartphone einfach bei einer Reparaturwerkstatt ab, so kann die Versicherung die Erstattung der Kosten ablehnen.

Selbstbeteiligung bei der Extrapolice24 Handyversicherung

Eine Selbstbeteiligung ist bei jedem Schadensfall zu leisten. Je nach Tarif unterscheidet sich die Höhe der Selbstbeteiligung. Bei einer Deckungssumme von 350€ beträgt die Selbstbeteiligung 40€, bei der Deckungssumme von 550€ beträgt die Selbstbeteiligung 50€ und eine Selbstbeteiligung von 60€ wird bei einer Deckungssumme von 1.500€ fällig.

Wird das versicherte Smartphone durch Diebstahl entwendet beträgt die Selbstbeteiligung 80€ bei der Deckungssumme von 350€, 100€ bei der Deckungssumme von 550€ und 120€ bei der Deckungssumme von 1.500€.

Nutzt man in einem Schadensfall keinen von der Handyversicherung ausgewählten Reparaturservice steigt die Selbstbeteiligung um 50€. Daher ist es immer Ratsam sich bei einem Schaden direkt an die Versicherung zu wenden bevor man Initiative ergreift und zur nächsten Reparaturwerkstatt rennt.

Widerruf & Kündigung

Der Vertrag kann binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf ist in schriftform bei der Versicherung einzureichen. Bereits gezahlte Beiträge werden innerhalb von 30 Tagen erstattet. Nach Ablauf der Laufzeit von 24 Monaten endet der Versicherungsschutz ohne das es einer Kündigung bedarf.

Nach Eintritt eines Versicherungsfalls sind beide Parteien berechtigt die Handyversicherung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der schriftform und kann bis zu einem Monat nach Eintritt des Versicherungsfalls eingereicht werden. Hat man bereits Beiträge im Voraus gezahlt, so hat man ein Anrecht auf eine teilweise Rückerstattung.

Hat man eine einmalige Zahlung ausgewählt und zahlt diesen Betrag nicht rechtzeitig, kann die Versicherung solange vom Vertrag zurücktreten bis der Betrag eingegangen ist. Werden die monatlichen Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, so kann die Versicherung nach Mahnung den Versicherungsschutz bis zur Zahlung aussetzen. Darüber informiert die Versicherung jedoch im Zweifel. Ist man nach der Zahlungsfrist jedoch noch immer im Verzug, so kann die Handyversicherung, ohne eine Frist, den Vertrag kündigen. Zahlt man dann innerhalb von einem Monat den noch offenen Betrag besteht der Versicherungsschutz wieder. Am einfachsten ist es wenn man seine die Zahlungen ohne Verzug zahlt.

Übertragbarkeit der Handyversicherung von Extrapolice24

Wird das Smartphone während der Vertragslaufzeit verkauft, so geht der Versicherungsschutz auf den Erwerber über. Dies sollte man der Versicherung aber unbedingt unverzüglich melden.

AXA Versicherung AG: Der Versicherer hinter Extrapolice24.de

Die AXA Versicherungs AG ist ein weltweit agierendes Unternehmen das in Deutschland bereits seit Jahrzehnten zu den Top Versicherungsunternehmen gehört. Bekannte Produkte der AXA Versicherungen sind Vorsorgeprodukte wie die Lebensversicherung sowie die Schadens- und Unfallversicherungen. Der Konzern beschäftigt ca. 4.300 Mitarbeiter und ca. 3.000 externe Mitarbeiter. Rund 1,7 Millionen Menschen vertrauen der AXA und sind treue Kunden.

Bei Extrapolice24.de mit ein paar Klicks zur Handyversicherung

Die Webseite von Extrapolice24 ist sehr einfach gehalten und man hat die wichtigsten Informationen auf einen Blick. Mit den Gerätedaten und der Auswahl seines gewünschten Schutzes kann man die Handyversicherungen mit wenigen Klicks abschließen. Alle Informationen zu den Vertragsbedingungen findet man auf der Webseite. Auch die Belehrungen zum Widerrufsrecht findet man in den Vertragsbedingungen.

Leider gibt es kein Schadensformular auf Webseite. Im Schadensfall sollte man daher den Kundenservice direkt kontaktieren.

1 Jahr Gratis-Schutz von Extrapolice24: Die Lookout Security App

Bucht man den Extraschutz für sein Smartphone, erhält man kostenfrei ein Jahr die Lookout Security App dazu. Die App bietet einen wirksamen rundumschutz für das Smartphone vor mobilen Bedrohungen. Die App ist iOS und Android kompatibel.

Telefonischer Support von Extrapolice24

Extrapolice24 hat eine kostenlose Hotline für seine Kunden. Bis man bei einem Kundenberater landet können einige Minuten mit der Bandansage vergehen. Hat man dann endlich jemanden am Hörer ist die Beratung sehr gut, fachlich und kompetent. Wer möchte kann natürlich auch den Support per Mail kontaktieren, auch hier erhält man innerhalb von wenigen Stunden eine Rückmeldung.

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